Landesweite Beflaggung am 1. Mai 2018 aus Anlass des Tages der Arbeit

Ansbach  – Aus Anlass des Tages der Arbeit erfolgt am Dienstag, dem 1. Mai 2018, die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Der Tag der Arbeit ist ein internationaler Feiertag, der weltweit in zahlreichen Staaten gefeiert wird. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der
Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris. Der 1. Mai wurde
gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die
Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der
Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

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