Karlsruhe – Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wies es mit seinem Urteil den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab.
Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“
Voßkuhle wies ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ als ein Verbot hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Sollte die NPD in der Zukunft erstarken, bleibt es der Politik außerdem unbenommen, erneut ein Parteiverbot zu beantragen.
NPD in keinem Landtag mehr
Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und die NPD hatte zuletzt an politischer Bedeutung eingebüßt. Im September 2016 mussten die Rechtsextremen bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.
Quelle: n-tv.de , jug/dpa/epd