3G in allen Dienststellen des Landratsamtes Ansbach

Ansbach – Der Zutritt zu allen Dienststellen des Landratsamtes Ansbach ist ab sofort nur unter Berücksichtigung der 3G-Regel möglich.

Foto: Landratsamt Ansbach

Das bedeutet: Zugang erhalten nur Personen, die

  1. genesen oder vollständig geimpft sind und dies entsprechend nachweisen oder
  2. einen negativen Test vorweisen können. Möglich sind hier Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt).

Bei Besprechungen, die länger als eine halbe Stunde dauern, ist darüber hinaus von genesenen oder geimpften Personen vor Ort ein Selbsttest durchzuführen. Alternativ können auch sie eine Bescheinigung über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder  PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Wer sich länger als 30 Minuten in einer Dienststelle des Landratsamtes Ansbach aufhält, muss sich auch mit Hilfe der Luca–App oder des „Corona Fragebogen Besucher“ registrieren.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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