3G-Regel gilt auch für die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen

Gunzenhausen – Aus der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung ergeben sich auch einige Änderungen für die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen: So fällt die bisherige Besucherzählung weg, dafür gilt die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete sich in den Büchereiräumen aufhalten können. Dazu sollte beim Betreten der Bücherei ein Nachweis bereitgehalten werden. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Kinder aus Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, müssen keinen Testnachweis vorlegen.

Derzeit besteht auch während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, Medien in den Rückgabekasten vor der Eingangstür einzuwerfen. Der Lesesaal und weitere Lese-Arbeitsplätze können wieder genutzt werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Es können wieder Veranstaltungen stattfinden, so plant das Büchereiteam auch wieder ein Literaturcafé zur Frankfurter Buchmesse. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen unter www.buecherei.gunzenhausen.de oder vom Büchereiteam per Telefon unter der 09831/508-320.

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Manuel Grosser

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