Ansbach – Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Regierung von Mittelfranken die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Zugang erhalten dementsprechend nur Personen, die einen zertifizierten Nachweis über
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eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder
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eine Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder
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einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) bzw.
einen negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorlegen können sowie den Besuch vorab mit dem betreffenden Mitarbeitenden (per Telefon, Telefax oder E-Mail) abgestimmt haben.
Die 3G-Regelung gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung und wird vor dem Hintergrund der durch die Omikron-Variante prognostizierten Steigerung der Infektionszahlen nun auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger soweit wie möglich auf die Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder Telefon zurückzugreifen.
Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle