3G Zugangsregelung im Landratsamt

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen macht nochmal darauf aufmerksam, dass für die Dienstgebäude des Landratsamtes seit Ende Januar die 3G-Zutrittsregelung für alle Bürgerinnen und Bürger gilt. Durch die Regelung soll das Infektionsrisiko sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für die Beschäftigten reduziert werden.

Der Zugang nach 3G-Regelung gilt für alle Dienstgebäude, insbesondere die Führerscheinstelle und die KFZ-Zulassungsstellen. Zudem sind Besucherinnen und Besucher verpflichtet einen FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind lediglich die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreis. Kundinnen und Kunden werden gebeten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Weitere Ausnahmen von der 3G-Regel sind nur in akuten Notfällen möglich.

Zum Nachweis der 3G-Regel muss ein entsprechendes Genesenen- oder Impfzertifikat vorgelegt werden oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis (PCR-Test max. 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt). Die Nachweise müssen den jeweiligen Sachbearbeitern bei Betreten der Gebäude vorgelegt werden. Der 3G-Nachweis bei der Führerscheinstelle und bei den KFZ-Zulassungen in Weißenburg und Gunzenhausen wird von einem Sicherheitsdienst vor Betreten des Gebäudes über den Innenhof kontrolliert.

Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Maßnahmen und für den Fall, dass es aufgrund von Quarantäne- oder Isolationsfällen zu längeren Wartezeiten oder einer Einschränkung des Dienstbetriebes kommen sollte.

Quelle: Landratsamt Weißenburg – Sabrina Huf

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