7-Tage-Inzidenzwert stabil unter 100 – weitere Öffnungsschritte im Landkreis Ansbach ab 21. Mai 2021

Ansbach – Im Landkreis Ansbach liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 12. Mai 2021 stabil unter dem Wert von 100. Zu den am 18. Mai 2021 bereits veröffentlichten Öffnungsschritten im Landkreis Ansbach ergeben sich ab dem 21. Mai 2021 folgende weitere Öffnungsschritte:

Die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher zugelassen.

Zugelassen ist Sport (unter Ergänzung der Öffnungen in der Allgemeinverfügung des Landratsames Ansbach vom 18. Mai 2021) unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Gleiches gilt für Fitnessstudios unter dem Zusatz einer vorherigen Terminbuchung.

Erlaubt sind bis zu 250 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen. Zudem dürfen Freibäder für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.

Voraussetzung für alle genannten Öffnungsschritte ist jeweils der Nachweis eines negativen Ergebnisses eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Besuchern, Zuschauern und Sportlern.

Für vollständig geimpfte und genesene Personen fällt das Erfordernis der genannten Corona-Test-Varianten weg. Hier gilt § 1a Abs. 1 und 2 BayIfSMV. Über die vollständige Impfung (ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung) bzw. die Genesung (positiver PCR- Test mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt) muss ein Nachweis erbracht werden.

Aufgrund der Änderungsverordnung vom 19. Mai 2021 in Bezug auf § 27 Abs. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) erlässt das Landratsamt Ansbach in Verbindung mit § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zu den genannten Öffnungsschritten eine Allgemeinverfügung.

Die 12. BayIfSMV ist abrufbar unter:

https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen findet sich zudem auf der Homepage des Landkreises Ansbach (https://www.landkreis-ansbach.de).

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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