Ab Montag ist für Atemwegs-Krankschreibungen wieder Gang zum Arzt nötig

Gunzenhausen – Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert.

Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach ab diesem Montag wieder eine körperliche Untersuchung nötig.

Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls in Praxen beachtet werden, deutlich verlangsamt werden können.

Quelle: n-tv

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