Ab Montag wieder Maskenpflicht im Muhrer Rathaus

Muhr am See – Die Gemeindeverwaltung Muh am See nimmt von ihrem Hausrecht Gebrauch und bittet für den Besucherverkehr ab Montag, den 20.06.2022 alle Kundinnen und Kunden eine Atemschutzmaske bei Vorsprachen zu tragen.

Dies soll sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Beschäftigten in der Verwaltung dienen.

Die Tragepflicht für Masken besteht in allen öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Muhr am See. Das bedeutet auch bei Besuchen im Altmühlsee-Informationszentrum (AIZ) müssen die Besucher eine Maske tragen. Für die Aufführungen der Altmühlsee-Festspiele gilt diese Verpflichtung nicht da diese Veranstaltungen im Freien stattfinden.

Die Gemeindeverwaltung bittet ihre Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahme um Verständnis. Es soll ein kleiner Beitrag für ihre Gesundheit sein, nachdem die Infektionszahlen wieder angesteigen sind.

(KH)

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