Aktualisierte Besucherregelung des Burkhard-von-Seckendorff-Heims

Gunzenhausen – Die Bewohner des Burkhard-von-Seckendorff-Heims gehören zu der Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Da die Corona-Ampel bayernweit mittlerweile auf rot steht, gelten für den Besuch des Heimes wieder strengere Regelungen.

Besucher müssen zum Betreten des Heimes einen gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen. Zusätzlich benötigen geimpfte und genesene Besucher mindestens einen Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf.

Besucher, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen einen negativen PCR Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

In sämtlichen Bereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Melanie Proske

Ein Kommentar

  1. Warum kann ich als 2mal geimpfte, jetzt nur mit einem Schnelltest, und Mundschutz zu meiner Mutter, die bereits die 3. Impfung hat, gehen. (werde meine 3. Impfung am 13.12.bekommen) Ausserdem muss ich sehen, wo ich mich testen lassen kann, was sehr schwierig ist. Kann man denn nicht im Altenheim wieder eine Teststation errichten, wie es schon einmal war??Wir, die Kinder, Freunde usw. wären dafür sehr dankbar und unsere Senioren/innen hätten mehr Besuch, den sie sehr erwarten und sich unwahrscheinlich freuen, sonst vereinsamen sie ja schon wieder. Ich hoffe, sie die Verantwortlichen, denken darüber positiv nach.

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