Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr im Landratsamt

Weißenburg – Ab Montag, 18. Mai 2020, lockert das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen seine derzeit bestehenden Beschränkungen im Besucherverkehr, die aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen gültig waren. Die Einschränkung auf unaufschiebbare und besonders dringliche Angelegenheiten entfällt. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich beim Behördenbesuch weiterhin an die Terminvereinbarung zu halten und verschiedene Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Pressestelle

Die Regelung der ausschließlichen Terminvereinbarung in allen Verwaltungsdienststellen des Landratsamtes bleibt bestehen. Allerdings werden ab Montag auch wieder nicht dringliche Anfragen, Anliegen und Anträge vollumfänglich bearbeitet. Termine können direkt mit dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.

Auch die Zulassungs- und Führerscheinstelle bearbeitet weiterhin Vorgänge nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Online-Terminreservierung für die Zulassungs- und Führerscheinstelle steht unter www.landkreis-wug.de/buergerservice-online zur Verfügung. Für die Recyclinghöfe in Weißenburg und Gunzenhausen sowie den Wertstoffhof in Treuchtlingen gelten die Öffnungszeiten, die unter www.landkreis-wug.de/abfall/recyclinghoefe-und-wertstoffhoefe zu finden sind.
Für allgemeine Anliegen ist das Landratsamt telefonisch unter 09141 902-0 oder per Mail an poststelle.lra@landkreis-wug.de erreichbar.

Beim Betreten der Dienststellen des Landratsamtes müssen verschiedene Schutzmaßnahmen beachtet werden. Auch im Landratsamt besteht ab Montag, 18. Mai 2020, für Kundinnen und Kunden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Dazu zählen auch selbst genähte einfache Mund-Nase-Bedeckungen, nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken.

Der Amtsbesuch ist möglichst alleine zu tätigen. Familienangehörige sollen nur mitgebracht werden, wenn es zwingend erforderlich ist, beispielsweise im Jugendamt. Oberstes Gebot ist nach wie vor die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Bereiche im Haus, die Abstände permanent nicht einhalten können oder häufigen Kundenkontakt haben, werden mit transparenten Abtrennungen ausgestattet.

Die Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz der Kundinnen und Kunden als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bittet bei den Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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