Aktuelle Hinweise zum Dienstbetrieb im Landratsamt sowie für den Besucherverkehr in Zeiten der Corona-Pandemie

Weißenburg – Auch in der Corona-Krise bleibt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Sämtliche Anfragen, Anliegen und Anträge werden vollumfänglich bearbeitet. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Bürgerinnen und Bürger vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bittet das Landratsamt auch weiterhin, soweit möglich auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und die Kontaktaufnahme sowie die Klärung von Angelegenheiten per Post, E-Mail oder Telefon vorzunehmen.


Für Behördenbesuche am Landratsamt gelten weiterhin erhöhte Vorsichtsmaßnahmen
(Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)
Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Viele Anliegen lassen sich auch online von zu Hause aus gut erledigen. Wenn eine persönliche Vorsprache im Einzelfall unbedingt notwendig ist, gilt generell weiterhin in allen Abteilungen und Sachgebieten des Landratsamtes das Terminvereinbarungsmodell. Die Termine können direkt mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter vereinbart werden. Die persönlichen Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.

Für allgemeine Anliegen ist das Landratsamt telefonisch unter 09141 902-0 oder per Mail an poststelle.lra@landkreis-wug.de erreichbar.

Für Kundinnen und Kunden der Zulassungs- und Führerscheinstelle steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung. Nähere Informationen zu den Online-Services des Landratsamtes gibt es unter https://www.landkreis-wug.de/buergerservice-online/

Besuch des Landratsamtes mit Mund-Nase-Bedeckung empfohlen

Das Landratsamt bittet, die Dienstgebäude nur mit einer Abdeckung für Mund und Nase zu betreten. Dazu zählen auch selbst genähte einfache Mund-Nase-Bedeckungen, nicht-medizinische Masken aus dem Einzelhandel oder Schals und Tücher, die Mund und Nase bedecken. Der Amtsbesuch ist möglichst alleine zu tätigen. Die Begleitung von Familienangehörigen soll nur erfolgen, wenn es zwingend erforderlich ist, beispielsweise im Jugendamt. Weiterhin gelten auch innerhalb des Amtes die allgemein bekannten Schutzmaßnahmen wie die Einhaltung von Mindestabständen und Hygieneregeln.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Einschränkungen.

Quelle und Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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