Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Weißenburg und Raitenbuch

Weißenburg – Auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gilt ab Samstag, 01. Mai 2021 ein Alkoholverbot. Das Landratsamt legt dies in einer Allgemeinverfügung, die am Freitag 30. April 2021 erscheint, fest.

Laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.

Nach Rücksprache mit den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie den Polizeiinspektionen gilt ab 01. Mai 2021 an folgenden Plätzen ein Alkoholverbot:

Stadt Weißenburg i. Bay.:
– Nördliche Ringstraße, Gehweg vor den Anwesen 31 und 31a, zwischen den Einmündungen Jahnstraße und Plerrer
– Marktplatz
– Luitpoldstraße
– Am Plerrer

Gemeinde Raitenbuch:
– Bechthaler Weiher

Die genauen Plätze und Örtlichkeiten können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die am 30. April 2021 im Amtsblatt erscheinen wird.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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