Allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG für Versuchsbohrungen bei Treuchtlingen

Treuchtlngen – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert darüber, dass derzeit das wasserrechtliche Verfahren für einen Antrag der Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH für die Errichtung von zwei Versuchsbohrungen durchgeführt wird. Die von dem Unternehmen geplanten Bohrungen sollen Aufschluss darüber geben, ob in einem oberflächennahen Grundwasserstockwerk eine Mineralwassererschließung für den Standort Treuchtlingen möglich wäre.

Nachdem das Tiefengrundwasservorkommen im Sandsteinkeuper, aus dem die Firma Altmühltaler derzeit das Wasser zur Mineralwasserproduktion bezieht, Übernutzungstendenzen zeigt, soll an zwei Standorten durch rund 100 Meter tiefe Bohrungen in einem höherliegenden Grundwasservorkommen im Eisensandstein geprüft werden, ob dort Wasser in ausreichender Menge und in Mineralwasserqualität erschlossen und nachhaltig genutzt werden kann.

Hierfür ist geplant, die Bohrungen zu Grundwassermessstellen auszubauen und hydraulische Feldversuche sowie hydrochemische Untersuchungen durchzuführen. Werden die Erwartungen an Qualität und Quantität erfüllt, könnten in einem weiteren Schritt Förderbrunnen errichtet und betrieben werden. Durch eine nachhaltige Förderung aus dem Eisensandstein, könnte die Entnahmemenge aus dem Sandsteinkeuper kompensiert beziehungsweise reduziert werden. Damit würde ein Beitrag geleistet werden zur erforderlichen Entlastung des Tiefengrundwasservorkommens im südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen führt derzeit als zuständige Genehmigungsbehörde das wasserrechtliche Verfahren für die Erteilung der beschränkten Erlaubnis durch, welches auch eine allgemeine Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) beinhaltet. Die beteiligten Behörden wurden um fachliche Bewertung und Stellungnahme gebeten. Erst wenn diese vorliegen, kann die Prüfung des Antrags fortgesetzt werden. Die Feststellung zur Vorprüfung nach dem UVPG wird vom Landratsamt offiziell im Amtsblatt bekanntgegeben.

Quele: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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