Alt-Führerscheine müssen umgetauscht werden

Weißenburg – Wie bereits mehrfach in der Presse dargestellt, ist es aufgrund einer EU-Verordnung zwingend erforderlich, noch gültige rosa und graue Papierführerscheine umzutauschen. Die erforderlichen Umtauschfristen staffeln sich nach den Geburtsjahren. Zunächst betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2022.

Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Pressestelle

Damit der Umtausch auch für die Führerscheinstellen in Deutschland effizient bearbeitbar ist, wurde ein zeitlicher Stufenplan eingeführt. Dabei Staffeln sich die Umtauschfristen für die Papierführerscheine nach Geburtsjahr. So soll der Andrang auf die Behörden zeitlich entzerrt werden.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen empfiehlt den zunächst betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1953 bis 1958, möglichst frühzeitig vor dem Stichtag den Führerschein umzutauschen, um unnötige Wartezeiten oder gar das Verpassen des Stichtages zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation, aber auch zur Vereinfachung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch mit der Post zu schicken.

Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.

Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (max. ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.

Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die Antragsteller schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.

Bis 2033 ist vorgesehen, alle noch gültigen Altführerscheine umzutauschen. Durch die Umtauschaktion sollen alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich werden. Die neuen „Kartenführerscheine“ werden alle in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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