Treuchtlingen – Am 19.06.2020 war in einer Bienenhaltung in einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Der Sperrbezirk kann ab dem 29.11.2020 aufgehoben werden.
Der Sperrbezirk umfasste die in folgender Abbildung dargestellten Grenzen der Treuchtlinger Gemarkungen Gundelsheim und Möhren sowie der Langenaltheimer Gemarkungen Rehlingen und Büttelbronn (siehe Abbildung).
Nach erfolgreicher Sanierung der betroffenen Imkereien und Nachuntersuchungen aller innerhalb des Sperrbezirkes gelegenen Bienenvölker wird mit Wirkung zum 29.11.2020 die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 27.06.2020 (Amtsblatt Nr. 26) aufgehoben.
Das Landratsamt wird darüber entsprechend im nächsten Amtsblatt informieren.
Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner