Ansiedlungsvorhaben von Center Parcs im Fränkischen Seenland

Langlau – Leider entwickelt sich die öffentliche Diskussion um das Ansiedlungsvorhaben von Center Parcs in Langlau immer mehr in eine – wie wir finden – äußerst kritische Richtung bedauern Landrat Manuel Westphal und Bürgermeister Reinhold Huber in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Bürgerinnen und Bürger, egal ob Befürworter oder Kritiker des Vorhabens, die sich derzeit an dieser öffentlich geführten Diskussion beteiligen, aber auch Mandatsträger und Kommunalpolitiker werden derzeit im zunehmenden Maße nicht nur in den sozialen Medien in persönlich verletzender Weise bzw. mit nichtzutreffenden Unterstellungen angegriffen. Es sollten daher alle Diskussionsteilnehmer an sich selbst arbeiten und zu einer sachlichen Argumentationsebene zurückkehren. Jeder soll sich an der Diskussion beteiligen können, ohne Angst zu haben, sich persönlichen Vorwürfen oder Angriffen ausgesetzt zu sehen. Alles andere wäre einem demokratischen Diskurs auch nicht angemessen.

Zu einigen Vorwürfen, die in den vergangenen Wochen gemacht wurden, möchten wir heute als Vertreter der öffentlichen Planungsträger (Zweckverband Brombachsee und Gemeinde Pfofeld) gemeinsam Stellung nehmen.

Immer wieder wird behauptet, dass an allen kommunalen Gremien vorbei und ohne mit den Bürgerinnen und Bürgern gesprochen zu haben, dem Investor von den kommunalpolitisch Verantwortlichen Tür und Tor geöffnet wird. Das ist nicht zutreffend, denn zum jetzigen Zeitpunkt wurden von den zuständigen öffentlichen Planungsträgern gegenüber dem Investor weder Zusicherungen abgegeben, noch weitere Weichenstellungen in Form von kommunalpolitischen Entscheidungen getroffen.

Bislang ergab sich noch keine Notwendigkeit einer entsprechenden kommunalpolitischen Entscheidung, da vor dem öffentlichen Bieterverfahren kein Erstzugriffsrecht in Form eines Rechtsanspruchs für Landkreis und Gemeinde bestand und mangels kommunaler Aufgabenstellung auch nicht geltend gemacht werden konnte (zudem kostenintensive Entwicklungsrisiken des Geländes, bestehende Ansiedlungsinteressen von Center Parcs sowie weiterer Investoren sowie kommunalrechtliche Unzulässigkeit eines Verhinderungsankaufs – siehe Statement von Landrat Manuel Westphal im Kreistag am 21.09.2020). Aber auch hinsichtlich der Durchführung öffentlich-rechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren (siehe Raumordnungsverfahren, Flächennutzungsplan- sowie Bebauungsplanverfahren) waren bislang von den zuständigen Stellen (Gemeinde und Zweckverband) noch keine kommunalpolitischen Entscheidungen zu treffen, da Center Parcs dafür erst die notwendigen Verfahrensunterlagen erstellen und vorbereiten muss (wie z.B. Erstellung einer Vorhabensbeschreibung sowie eines Masterplans, umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchungen). Die Entscheidung der zuständigen Planungsträger (Zweckverband, Gemeinde) zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens steht noch aus. Diese wird und kann erst nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgen.

Zur Prüfung des Entwicklungsvorhabens des Investors benötigen Gemeinde und Zweckverband als zuständige öffentlich-rechtliche Planungsträger sowie die verantwortlichen Kommunalpolitiker eine umfassende Faktengrundlage. Dem Investor muss im Vorfeld auch die Möglichkeit bzw. Zeit eingeräumt werden, die notwendigen Verfahrensunterlagen fachlich fundiert erstellen zu lassen. Erst danach sind dann von Seiten des Zweckverbandes und der Gemeinde die notwendigen Entscheidungen zu treffen, ob sie überhaupt die Weichenstellungen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, eines Flächennutzungsplan- sowie Bebauungsplanverfahrens treffen wollen und können. Alle gestarteten Verfahren werden dabei ohne Vorfestlegungen völlig ergebnisoffen durchgeführt.

Prüfenswerte Belange im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, das von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt wird, sind dabei insbesondere

• nachhaltige Raumentwicklung
• Siedlungsstruktur
• Verkehrsinfrastruktur
• Wirtschaftsstrukturen
• Energieversorgung
• Naturschutz
• Landschaftspflege, Landschaftsbild
• Wasserwirtschaft oder
• soziale und kulturelle Infrastruktur

Im Zuge einer umfassenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Ferienparks auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasserhaushalt (Grundwasser und Oberflächengewässer), Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter in der betroffenen Region. Zudem müssen in dieser Umweltverträglichkeitsuntersuchung Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffe bzw. Einwirkungen in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie eine Strategie zur Verringerung von Konflikten aufgezeigt werden. Konkrete Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der dauerhafte Flächenverbrauch müssen zudem durch Ausgleichsmaßnahmen vom Investor kompensiert und diese Kompensation muss dann in einem späteren Bauleitplanverfahren auch entsprechend nachgewiesen werden.

Mit der Darstellung dieser hohen Anforderungen und dem umfassenden Prüfungsmaßstab eines Raumordnungsverfahrens sowie eines anschließenden Bauleitplanverfahrens verbinden wir den ausdrücklichen Appell an die Bevölkerung, die gesetzlich garantierten Mitspracherechte in diesen Verfahren entsprechend wahrzunehmen und dahingehend auch mehr Vertrauen in diese bewährten rechtsstaatlichen Verfahren zu entwickeln.

Darüber hinaus ist auch darauf hinzuweisen, dass von Seiten des Landkreises, Zweckverbandes und der Gemeinde sowohl gegenüber den verantwortlichen kommunalpolitischen Gremien als auch den Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationspolitik unter Einbindung der Presse- und Medienvertreter erfolgt ist.

Beispiele dafür sind

 die durchgeführten Informationsveranstaltungen,
 die bereits erfolgten Gesprächsrunden mit Bund Naturschutz, IHK, Unternehmern aus dem Bereich Tourismus sowie anderen Wirtschaftsbereichen,
 Herausgabe eines Bürgerbriefs der Gemeinde Pfofeld
 Herausgabe eines monatlichen Newsletters für Kreistag und Zweckverband,
 Informationsfahrt mit Pressebegleitung zum Ferienpark nach Leutkirch,
 bereits erfolgte Besichtigungen des ehemaligen Muna-Geländes mit Gemeinderat, Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes usw.
 Gesprächsangebote des Landrats an die Bürgerinitiative – diese wurden bislang nicht angenommen.

Auch Center Parcs hat sich öffentlich dahingehend erklärt, dass man eine transparente Informationspolitik unter Einbeziehung der Region möchte. Viele Ansatzpunkte, wie Homepage, Infobroschüre und Bürgertelefon sind ein Beleg für entsprechende Bemühungen des Investors. An diesem Versprechen müsse man Center Parcs natürlich auch in Zukunft messen.

Auch entspricht es schlicht nicht den Tatsachen, dass seitens Landrat Westphal eine Diskussion im Kreistag zu dem Thema Ansiedlung von Center Parcs unterbunden worden wäre.

Fakt ist, dass der Antrag eine Unterbindung der Vertragsverhandlungen zwischen der BImA und Center Parcs über das MUNA-Grundstück in Langlau herbeizuführen bzw. zu befördern in der Sitzung des Kreistages am 21.09.2020 mit einer deutlichen Mehrheit von 41 zu 14 abgelehnt wurde. Davor hatte eine längere und ausführliche Diskussion zu diesem Ansiedlungsprojekt stattgefunden, die dann letztendlich nach einem Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte durch einen Mehrheitsbeschluss beendet wurde. Dieses Vorgehen entsprach voll und ganz der Geschäftsordnung, die sich der Kreistag einstimmig zu Beginn der Wahlperiode gegeben hatte. Exakt nach dieser Geschäftsordnung hatte Landrat Westphal zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen rechtlichen sowie zeitlichen Spielraum, als über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen zu lassen.

„Aus unsere Sicht können sich aus dem Projekt große Chancen für die Region ergeben, aber natürlich nicht um jeden Preis. Genau diese dafür relevanten Punkte, wie Auswirkungen auf den Tourismus, Bekanntheitsgrad der Region, Verkehr, Wasser- und Abwasser etc. sind in den nächsten Monaten im Rahmen der Planungsverfahren zu prüfen. Erst dann kann eine Entscheidung getroffen werden. So lange ist bei diesem Ansiedlungsvorhaben keinesfalls etwas in Stein gemeißelt. Wir bitten alle Beteiligten, egal ob Befürworter oder Kritiker, sich wieder auf Augenhöhe zu begegnen und das gemeinsame Gespräch zu suchen. WIR wollen gemeinsam mit Ihnen unsere Region positiv weiterentwickeln! Das geht aber nur mit einer sachlich und auf Fakten basierter Diskussion auf Augenhöhe, die wir gerne wieder herbeiführen wollen!“, erklären Landrat und Bürgermeister unisono.

Quelle und Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

Ein Kommentar

  1. Ist doch Alles sachlich, oder wurde Jemand körperlich angegriffen? Die Gegner bringen Fakten und die Befürworter GLAUBENSBEKENNTNISSE. Also ein demokratischer Meinungsaustausch.
    In meinen Augen sind der Landrat und der Bürgermeister echte Mimosen, die bei einem leichten Schlagabtausch in Tränen ausbrechen. Eindeutig die falschen Jobs!

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