Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gegen uneinsichtige Männer

Pappenheim – Vier Männer im Alter von 20 bis 33 Jahren werden wegen Verstößen gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen angezeigt, da sie sich ohne triftigen Grund gegen 01.15 Uhr im Stadtgebiet aufhielten.

Ca. 1 Stunde vorher wurden die Vier, die alle aus verschiedenen Haushalten kommen, in der Wohnung eines 20 Jahre alten Pappenheimers angetroffen und über die geltenden Beschränkungen (nächtliche Ausgangsbeschränkung und gemeinsame Treffen aus verschiedenen Haushalten) ausführlich und eindringlich belehrt. Zum Kontrollzeitpunkt saßen dann alle vier Betroffenen im Fahrzeug des 23 Jahre Fahrzeughalters, der im Sophie-Hoechstetter-Weg einen Verkehrsunfall verursachte, als er auf schneeglatter Fahrbahn gegen ein Eisengitter rutschte. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro.

Keiner der vier konnte oder wollte Angaben zum Fahrtzweck oder dem Ziel machen, was darauf schließen lässt, dass sie die vorhergehende Belehrung wenig interessiert hatte. Ein 21 Jahre alter Mitfahrer aus Duisburg wollte sich noch durch die Angabe falscher Personalien seiner Verantwortung entziehen, was die kontrollierenden Beamten aber bemerkten.

Gegen alle Betroffenen wurden Bußgeldverfahren nach der Infektionsschutzverordnung eingeleitet, der 21-jährige aus Nordrhein-Westfalen bekommt noch eine Anzeige wegen der falschen Namensangabe, der 23 Jahre alte Fahrzeugführer muss sich noch wegen dem verursachten Verkehrsunfall verantworten.

Quelle: PI Treuchtlingen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert