Auf das erfolgreiche Bürgerbegehren wird kein Bürgerentscheid folgen

Treuchtlingen – Im Zusammenhang mit dem Antrag der Stadtwerke Treuchtlingen zur Entnahme von Tiefengrundwasser aus dem Nagelbergbrunnen wurde im Mai dieses Jahres das
Bürgerbegehren „Zukunft bewahren – deshalb Stop zum Raubbau am Tiefengrundwasser!“ initiiert. Das Bürgerbegehren hat das erforderliche Quorum für die Durchführung eines Bürgerentscheides von 9 Prozent der Wahlberechtigten weit übertroffen und wurde vom Stadtrat für zulässig erklärt.

In der Zwischenzeit wurde der Antrag mit Bescheid vom 17.07.2019 vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen als zuständiger Stelle abgelehnt. Die Stadtwerke Treuchtlingen haben darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Mit Ablauf der Klagefrist am vergangenen Montag wurde der Bescheid somit bestandskräftig.

Wie wirkt sich diese Entscheidung auf den beantragten Bürgerentscheid aus? Die Stadt Treuchtlingen zusammen mit den Stadtwerken und die Vertreter des Bürgerbegehrens, Herr Schmidt, Herr Bucka und Frau Dischinger, sind sich einig, dass aufgrund der Ablehnung des Antrages nun der Bürgerentscheid hinfällig ist. Folglich wird es zu keinem Bürgerentscheid kommen.

Quelle: Stadt Treuchtlingen

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