Aufhebung der 15 Kilometer-Regelung ab Sonntag im Landkreis Weißenbug-Gunzenhausen

Weißenburg – Der Landkreis ist nun bereits seit 15. Januar 2021 unter dem Wert 200 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern. Aus diesem Grund kann die bisher geltende 15-Kilometer Regelung ab Sonntag, 24. Januar 2021 aufgehoben werden.

Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Am 11. Januar trat die derzeit gültige geänderte elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. An diesem Tag hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auch den Wert 200 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Seitdem sind touristische Ausflüge für Landkreisbewohner nur in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort möglich. Aufgrund der derzeit etwas zurückgehenden täglichen Neuinfektionen verzeichnete der Landkreis sieben Tage am Stück eine Inzidenz von unter 200, wodurch die Aufhebung dieser Regelung möglich wurde.

Zur Aufhebung der 15-Kilometer-Regelung ist eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes notwendig. Diese erscheint am morgigen Samstag, 23. Januar im Amtsblatt. Landkreisbewohnerinnen und –bewohner können also ab Sonntag, 24. Januar auch wieder touristische Tagesausflüge über den 15 Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort unternehmen.

Sollte der Landkreis die Marke 200 bei der 7-Tage-Inzidenz nochmal überschreiten, gilt ab dem Tag des Überschreitens wieder der eingeschränkte Bewegungsradius von 15 Kilometern bezogen auf touristische Ausflüge. Das Landratsamt wird darüber entsprechend informieren. Maßgeblich für die Zahl der 7-Tage-Inzidenz ist die Statistik des Robert Koch-Instituts, die unter www.rki.de abrufbar ist.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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