Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Weißenburg – Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wo-chen rückläufig. Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium hat des-halb die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Das Ministerium hat die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden deshalb die bislang geltende Stallpflicht sowie das bislang geltende Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Ge-flügelmärkten wieder aufgehoben. Offiziell tritt diese Aufhebung am Tage nach der Bekanntgabe der entsprechenden Allgemeinverfügung im Sonderamtsblatt des Land-ratsamtes ab dem 18.03.2017 in Kraft. Nach der Aufhebung der Stallpflicht können Eier wieder als Freilandeier vermarktet werden.

Geflügelhalter werden abschließend darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Eil-verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltun-gen vom 18.11.2016 mit den darin aufgeführten erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin gelten und deshalb einzuhalten sind. Weitere Informationen zu dieser Eilverordnung bzw. zur Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Home-page des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de im Verwaltungsbereich „Veterinärwesen-und-Lebensmittelüberwachung“ unter der Rubrik „Tierseuchenbekämpfung“ zu finden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert