Aufruf an alle Hundebesitzer – Hundekot gehört nicht in die Natur

Gunzenhausen – Aufgrund einer Zunahme von Beschwerden über Hundekothaufen auf öffentlichen Gehwegen und in Grünanlagen richtet die Stadt Gunzenhausen einen Appell an alle Hundebesitzer.

Bitte nehmen Sie den Hundekot Ihrer Tiere, egal ob vom Gehweg, von der Grünfläche oder vom Feld mit und entsorgen diesen Zuhause oder in den bereitgestellten öffentlichen Abfalleimern. Kommen Sie Ihrer Pflicht als Hundebesitzer nach! Das Hinterlassen von Hundekot im öffentlichen Raum ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine bußgeldbewehrte Handlung dar.

Nachfolgend sind die entsprechenden Rechtsvorschriften für Hundebesitzer erläutert:

Nach Art. 16 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes hat derjenige, der eine Straße und damit auch den Gehweg, über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung unverzüglich ohne Aufforderung zu beseitigen.

In der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 3. Dezember 2010 wird die Pflicht zudem noch präzisiert. Zum einen ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b). Zum anderen verpflichtet § 4 denjenigen der ein Tier hält oder auf öffentlicher Straße führt, Verunreinigungen, welche Tiere verursacht haben unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.

Daneben gilt in städtischen Grünanlagen, dass es den Benutzern der Grünanlage verboten ist, diese durch Hundekot verunreinigen zu lassen. Neben diesem Verbot in § 6 der städtischen Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Gunzenhausen vom 31. August 1995 gibt es auch die Beseitigungspflicht. Gemäß § 9 Nr. 1 der Satzung hat derjenige, der Grünanlagen verunreinigt, diese Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Aber auch auf landwirtschaftlich genutzten Feldern und Flächen darf der Hundekot nicht belassen werden. Auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie auf Wiesen produzieren Landwirte Futter für Tiere und Ernteprodukte. Hundekot in Tierfutter kann eine Gesundheitsgefahr für die Tiere bedeuten. Leider ist auch aus diesem Bereich eine zunehmende Anzahl an Beschwerden zu verzeichnen.

Die Stadt Gunzenhausen ist bemüht, Hundehaltern an frequentierten Gassi-Strecken und in Grünanlagen Mülltüten zur Verfügung zu stellen und die Entsorgungsmöglichkeiten bereitzustellen. So stehen im Stadtgebiet 54 Spender für Hundekotbeutel, davon 18 mit integriertem Abfallbehälter. Erfreulich ist, dass das Angebot angenommen wird, wie der diesjährige Verbrauch von rund 240.000 Tüten zeigt.

Im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme, zum Erhalt der Sauberkeit der Gehwege und Grünanlagen und zum Schutz von Tieren appellieren wir an alle Personen die Hunde besitzen und ausführen.

Quelle: Stadt Gunzenhausen . Ingeborg Herrmann

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