Altmühlsee – Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Blaualgen (Cyanobakterien) für Badende zuständig. Aufgrund der sommerlichen Wetterbedingungen der vergangenen Tage stieg die Konzentration an Blaualgen zuletzt stark an, so dass für zwei Badestellen des Altmühlsees ein Badeverbot erlassen werden muss.
Da gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund des derzeit hohen Vorkommens von Cyanobakterien und der von ihnen produzierten Giftstoffen nicht auszuschließen sind, erteilt das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ein Badeverbot für die betroffenen Badestellen Seezentrum Muhr am See und Seezentrum Schlungenhof.
Die abgetrennte Badebucht am Seezentrum Schlungenhof ist vom Badeverbot nicht betroffen.
Am Seezentrum Wald bleibt die bestehende Badewarnung bestehen.
Badende und Wassersportler werden gebeten, die Beschilderung vor Ort zu beachten, da sich die Situation an den einzelnen Badestellen je nach Wind- und Wettersituation kurzfristig wieder ändern kann.
Gerade bei langanhaltend warmen Temperaturen bildet sich eine sogenannte „Blaualgenblüte“, die mit bloßem Auge als grünliche Schlieren im Wasser erkennbar ist. Für Badende, Wassersportler sowie auch für badende Hunde können durch die massive Blaualgenblüte gesundheitliche Risiken entstehen. Durch die massiv eingeschränkte Sichttiefe ergibt sich zusätzlich ein beträchtliches Sicherheitsrisiko bei der Rettung Ertrinkender.
Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee einmal im Monat auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes sind zusätzlich wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis auf das Vorkommen an Blaualgen zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.
Sobald sich die Situation verbessert und Gesundheitsrisiken nicht mehr bestehen, werden die Badestrände kurzfristig wieder zum Baden freigegeben. Bitte beachten Sie daher immer die Beschilderung direkt an den Badestellen. Das Gesundheitsamt informiert auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser.
Quelle: LRA WUG – Claudia Wagner
