Bayerische Impfkommission nimmt Arbeit auf

Ansbach – Am 1. März nahm die Bayerische Impfkommission ihre Arbeit auf. Um eine schnellstmögliche und gerechte Impfstoffverteilung sicherzustellen, können Bürgerinnen und Bürger mit seltenen Erkrankungen ab sofort einen Antrag auf Einzelfallprüfung für eine frühere Corona-Schutzimpfung stellen. Damit wird eine bisher vorhandene Lücke bei der Impf-Priorisierung geschlossen.

Die Coronavirus-Impfverordnung benennt zahlreiche Krankheitsbilder, die zu einer Impfung in der jeweiligen Priorisierungsstufe berechtigen. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, da auch weitere, teilweise seltene Krankheiten ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Erkrankung bergen. Die Bayerische Impfkommission wird genau diese Fälle im Einzelfall prüfen und anhand einer individuellen medizinischen Risikobeurteilung eine Priorisierung analog zur Impfverordnung und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vornehmen. Die Bayerische Impfkommission kann ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe ausstellen, nicht jedoch für die höchste Priorisierungsgruppe.

Informationen und Antragsformulare sind unter www.impfkommission.bayern zu finden. Diese können elektronisch oder per Post bei der Geschäftsstelle der Impfkommission eingereicht werden. Wichtig sind hierbei Kopien von ärztlichen Unterlagen, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren. Innerhalb von zwei Wochen soll die Antragsteller ein Bescheid erreichen. Sollte durch die Bayerische Impfkommission ein erhöhtes Risiko für einen schwerwiegenden COVID-19-Verlauf festgestellt werden, kann dies im Zuge der Registrierung angegeben werden. Anschließend erfolgt automatisch eine neue Priorisierung. Der Bescheid der Bayerischen Impfkommission ist als Nachweis über die individuelle Priorisierung zum Impftermin mitzubringen.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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