Beim Internetverkauf eines Kinderfahrrads betrogen

Gunzenhausen – Auf der Suche nach einem gebrauchten Kinderfahrrad stieß eine 34-jährige im Internet auf ein gutes Angebot.

Sie überwies die geforderten 200 € über einen Onlinebezahldienst. Da die vermeintliche Verkäuferin gefordert hatte, dies über einen Link für besonders vertrauenswürdige Personen, z.B. Freunde und Familie zu überweisen, tat sie auch dies. Allerdings besteht in einem solchen Fall kein Käuferschutz und der Betrag kann nicht zurück gefordert werden.

Nachdem das Geld überwiesen war, reagierte die Verkäuferin nicht mehr und die Geschädigte bekam von der Verkaufsplattform den Hinweis, dass der Verkaufsaccount wegen Betrugsverdacht gesperrt worden sei. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: PI Gunzenhausen

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