Belehrungen zum gewerblichen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln im Gesundheitsamt

Weißenburg – Das Gesundheitsamt bietet ab dem 01. Oktober 2022 wieder Belehrungen für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln an. Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt über ihre Pflichten und persönlichen Voraussetzungen belehrt werden.

Die Belehrung durch das Gesundheitsamt wird mittwochs von 15.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 10.00 – 11.00 Uhr angeboten und dauert in etwa eine Stunde. Die Termine können ausschließlich online unter www.landkreis-wug.de/belehrung gebucht werden und finden im Gesundheitsamt in der Niederhofener Straße 3 in Weißenburg statt. Zu dem Termin bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument sowie die für die Belehrung anfallenden Kosten von 14,00€ pro Person in bar mit. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, finden Sie sich bitte 15 Minuten vor Ihrem jeweiligen Termin im Gesundheitsamt ein.

Keine Belehrungspflicht besteht für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer von Vereinen und Verbänden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, solange diese keinen gewerblichen Charakter aufweisen.

Weitere Informationen zum gewerblichen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln sowie der Belehrungspflicht finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/belehrung.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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