BEREICHSWEISE REDUZIERUNG DER
STRAẞENBELEUCHTUNG

Treuchtlingen – Im Rahmen der kurzfristigen Energieeinsparungen geht die Stadt die Großverbraucher an. Ganz vorne dabei ist die Straßenbeleuchtung: derzeit benötigen alle Straßenbeleuchtungen in Treuchtlingen – Kernstadt und Ortsteile – jährlich rund 700.000 kWh Strom. Ein Teil davon kann aus Sicht der Stadtverwaltung unmittelbar eingespart werden.

Um der Aufforderung an kommunale Einrichtungen Energie einzusparen, um einer Mangellage im laufe des Winters vorzubeugen, nachzukommen, sollen vorübergehend einige begrenzte Bereiche nicht mehr beleuchtet werden. In Abstimmung mit dem Bauamt, den Stadtwerken und den Fraktionen des Stadtrates wurden im Stadtgebiet Zonen ausfindig gemacht, die gerade in den Abend- und Nachtstunden kaum frequentiert sind und keinen Anwohnerverkehr aufweisen. Dies trifft insbesondere auf Industrie- und Gewerbegebiete zu. Geplant ist ein vorübergehend vollständiges Abschalten in folgenden Bereichen:
Neufriedenheim, Industriestraße, Festplatz und Kanalstraße ab Lidl bis zum Bauhof, Heusteige, Mühlfeldweg und Gewerbegebiet Wettelsheim. Noch in der Klärung ist, ob der Verbindungsweg zwischen Brühl und Stadthalle ebenfalls in die Maßnahme miteinbezogen werden soll. Hierüber soll noch beraten werden.

Die Stadtwerke prüfen nun, in wie weit es die Schaltkreise der Straßenbeleuchtungen zulassen, die Laternen in den betroffenen Bereichen straßenzugweise vom Netz zu nehmen oder ob die Laternen einzeln abgeklemmt werden müssen. In jedem Fall muss an allen Laternen, die nicht betrieben werden, ein rotes Markierungsband angebracht werden. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Zudem müssen Laternen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht und dem Ausleuchten von Gefahrenstellen benötigt werden, weiterhin beleuchtet werden.

Eine allgemeine Beleuchtungspflicht im öffentlichen Raum existiert aus gesetzlicher Sicht nicht zwingend und liegt daher im Ermessen einer Kommune; innerorts muss dort beleuchtet werden, wo dies aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist und wo konkrete Gefahrenstellen vorliegen. Sobald die Prüfung durch die Stadtwerke abgeschlossen ist und die tatsächliche Abschaltung erfolgt, wird die Öffentlichkeit vorab darüber informiert.

Nachhaltige Energieeinsparungen, auch ohne vollständige Abschaltung, können durch eine Umrüstung der Leuchtkörper auf LED-Technik erzielt werden. Im Vergleich zu älteren Leuchtmitteln benötigen diese nur einen Bruchteil des Stroms. Im gesamten Stadtgebiet sind derzeit bereits knapp 15 bis 20 % der Laternen auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Ein dementsprechend großes Einsparpotential besteht also noch im Bereich Straßenbeleuchtung. Die Umstellung auf LED muss also das langfristige Ziel sein. Ein detailliertes Konzept zur Umrüstung wird derzeit im Rahmen des Klimaschutzmanagements ausgearbeitet.

Quelle: Stadt Treuchtlingen – Marina Stoll

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