Besuche am Klinikum Altmühlfranken eingeschränkt möglich

Gunzenhausen – Ab Samstag, 20. November, gilt wieder die 1x1x1Regelung: eine feste Bezugsperson, einmal am Tag für eine Stunde. Darüber hinaus sind 2G plus, eine feste Besuchszeit und die Einhaltung aller weiteren Hygieneregeln verpflichtend.

Die gute Nachricht ist: Trotz steigender Inzidenzen ist der Besuch von Patientinnen und Patienten an beiden Standorten Weißenburg und Gunzenhausen des Klinikums Altmühlfranken weiterhin möglich. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür deutlich strenger geworden.

Neue Besuchsregelung

„Wir sind uns bewusst, dass Besuche einen wichtigen Beitrag zur Genesung der Patientinnen und Patienten leisten und freuen uns, dass dies in eingeschränktem Umfang trotz der angespannten Coronalage weiterhin möglich ist“, erklärt Vorstand Christoph Schneidewin. Patientinnen und Patienten wählen eine feste Bezugsperson für Besuche aus. Nur dieser ist es erlaubt, einmal am Tag für eine Stunde in der Besuchszeit von 15 bis 18 Uhr einen Besuch zu machen.

Generelle Voraussetzung ist die 2G plusRegelung. D. h., entweder liegt ein vollständiger Impfschutz vor, der erreicht wird, wenn die abschließende Impfung vor mindestens 14 Tagen erfolgte. Alternative ist, dass die Genesung nach einer COVIDErkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. In beiden Fällen ist zusätzlich
ein negativer Schnelltest (Antigentest) vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wird ein negativer PCRTest vorgelegt, darf dieser maximal 48 Stunden alt sein. In jedem Fall sind die entsprechenden Nachweise nur zusammen mit einem Identitätsnachweis (Personalausweis, Führerschein) gültig, der am Empfang des Klinikums Altmühlfranken vorzuzeigen ist.

Besuche in der Geburtshilfe

In der Geburtshilfe am Klinikum Altmühlfranken Weißenburg ist die Anwesenheit von Vätern oder einer anderen ausgewählten festen Begleitperson im Kreißsaal und nach der Entbindung im Patientenzimmer nur unter Einhaltung der 3G plus Regel möglich. D. h., ein vollständiger Impfschutz liegt vor, die Genesung nach einer
COVIDErkrankung ist nicht länger als 6 Monate her und ein aktueller Antigentest (Schnelltest) wird vorgelegt. Oder bei Ungeimpften oder nichtGenesenen liegt ein negativer PCRTest vor, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Besuch von weiteren Angehörigen, insbesondere Geschwisterkindern, ist bis auf weiteres nicht mehr möglich.


Selbstverständlich werden weiterhin Ausnahmen in begründeten Einzelfällen glich sein. Hier ist eine Absprache vor dem geplanten Besuch erforderlich. Es gilt auch dann grundsätzlich die 2G plusRegelung.


Darüber hinaus gelten weiterhin die bestehenden Hygieneregeln, wie das durchgängige Tragen einer FFP2Maske auch im Patientenzimmer, das Desinfizieren der Hände sowie das Einhalten eines Abstands von mindestens 1,5 Metern.


Die aktuelle Besucherregelung finden Sie auch unter www.klinikumaltmuehlfranken.de, die Öffnungszeiten der Bürgertestzentren unter
www.testzentrenaltmuehlfranken.de.

Quelle: Klinikum Altmühlfranken – Julia Kamann

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