Betreten der Eisflächen im Fränkischen Seenland

Ansbach – Aufgrund des einsetzenden Tauwetters möchte das Wasserwirtschaftsamt Ansbach nochmals darauf hinweisen, dass die Eisflächen der Fränkischen Seen nicht betreten werden dürfen.

Foto: ©Horst Fernsner

Im Bereich der Hauptsperre des Rothsees ist das Betreten der Eisflächen wegen der häufigen Wasserspiegelschwankungen durch Gemeingebrauchsverordnung vom Landratsamt Roth verboten.

Bei allen anderen Seen (Rothsee-Vorsperre, Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee) werden die Eisflächen generell zum Betreten nicht freigegeben.
Auch der Eislaufclub Gunzenhausen teilt mit, dass wegen des anhaltenden Tauwetters das Eislaufen am Bärwirtsweiher nicht mehr möglich ist.
Quelle Wasserwirtschaftsamt Ansbach

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