Betreten der Eisflächen im Fränkischen Seenland

Ansbach – Aufgrund der aktuellen Frostperiode weisen wir darauf hin, dass die Eisflächen der Fränkischen Seen nicht betreten werden dürfen.

Im Bereich der Hauptsperre des Rothsees ist das Betreten der Eisflächen wegen der häufigen Wasserspiegelschwankungen durch Gemeingebrauchsverordnung vom Landratsamt Roth verboten.

Bei allen anderen Seen (Rothsee-Vorsperre, Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee) werden die Eisflächen generell zum Betreten nicht freigegeben.

Quelle und Bilder: Wasserwirtschaftsamt Ansbach – Helga Pfitzinger-Schiele

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert