Broschüre hilft Hörgeschädigten weiter

Ansbach – Es gibt Situationen, da kommen hörgeschädigte Menschen nicht umhin, sich zur Verständigung mit Hörenden eines Gebärdendolmetschers zu bedienen.

Den Kontakt stellt beispielsweise die Dolmetschervermittlungsstelle des in der Pommernstraße in Nürnberg angesiedelten Bezirksverbandes der Gehörlosen Mittelfranken e. V. her. Der Bezirk Mittelfranken bezuschusst die Vermittlungsstelle seit vielen Jahren, nun stellt er zusätzlich als freiwillige Leistung ein Budget zur Verfügung. Aus diesem Fördertopf können in Einzelfällen unbürokratisch Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden, für die kein anderer Träger aufkommen muss. Wer in welchen Fällen die Bezahlung eines Gebärdendolmetschers übernimmt, darüber gibt eine erstmals im Juli 2017 herausgegebene Broschüre Aufschluss. Sie wurde gemeinsam vom Bezirk Mittelfranken und dem Bezirksverband der Gehörlosen erarbeitet und kann unter folgender Adresse über die Website des Bezirks heruntergeladen werden:

http://www.bezirk-mittelfranken.de/fileadmin/user_upload/bezirkmittelfranken/pdf/Soziales/Dolmetscherbroschuere_V3.pdf.

In Papierform ist die Broschüre erhältlich bei der Dolmetschervermittlungsstelle, Pommernstraße 1, 90451 Nürnberg, oder bei der Pressestelle des Bezirks Mittelfranken, Danziger Straße 5, 91522 Ansbach.

Quelle: Bezirk Mittelfranken – Pressestelle

 

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