Bürger entlasten – Kommunen unterstützen

München – Die Straßenausbaubeiträge sind abgeschafft! Vergangene Woche konnte im Plenum des Bayerischen Landtags der Gesetzesentwurf der CSU-Landtagsfraktion verabschiedet werden. „Wir entlasten mit unserer soliden Lösung die Bürger und unterstützen gleichzeitig unsere Kommunen!“, erklärt der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal.

Manuel Westphal MdL

Das verabschiedete Gesetz sieht die Abschaffung der Rechtsgrundlage zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 01.01.2018 vor. Die von der CSU-Fraktion und der Staatsregierung gefundene Lösung berücksichtigt sowohl die Interessen der Städte und Gemeinden bezüglich der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen als auch die Interessen der Grundstückseigentümer an diesen Straßen.

„Ich habe mich bereits sehr frühzeitig und zwar bevor es zu Diskussionen im Bayerischen Landtag kam, für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ausgesprochen. Es war nicht leicht, bei diesem Thema eine tragfähige Lösung zu finden, die einen weitest gehenden Ausgleich aller Interessen schafft. Anders als die Freien Wähler haben wir uns dafür genügend Zeit genommen und einen durchdachten Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der den Interessen möglichst vieler Beteiligter gerecht wird!“, verdeutlicht der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Der beschlossene Gesetzesentwurf sieht bei laufenden Maßnahmen, für die das Vergabeverfahren der ersten Bauleistung vor dem 11. April 2018 eingeleitet worden ist und die im Haushalt veranschlagt sind, eine spitze Erstattung der Beträge vor. Dies bedeutet, dass die Gemeinden in derartigen Fällen die Beträge vollständig erstattet bekommen, die sonst von den Bürgern zu bezahlen gewesen wären. Für alle vor dem 01.01.2018 ergangenen Bescheide – auch Vorauszahlungsbescheide – gilt der Grundsatz „Bescheid ist Bescheid“. Für künftige Ausbaumaßnahmen wird eine pauschale Finanzierungsbeteiligung durch den Freistaat Bayern gewährt. Details zur zukünftigen Finanzierung werden bei den Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt 2019/20 festgelegt. Die kommunalen Spitzenverbände werden bei der Festlegung dieser Beträge miteinbezogen.

„Selbstverständlich werde ich mich dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Finanzierungspauschale der ländliche Raum gerecht berücksichtigt wird und unsere Kommunen für den kommunalen Straßenbau gut ausgestattet werden! Die Freien Wähler haben dazu – anders als immer behauptet wird – noch keinen Vorschlag gebracht. In deren Gesetzesentwurf wird nur ein Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuersatzverbund von jährlich 150 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau erwähnt. Wie die Mittel auf die Kommunen verteilt werden, fehlt. Wir werden auch dafür im Herbst mit den kommunalen Spitzenverbänden eine solide und gerechte Lösung finden!“ verspricht Westphal.

„Verfassungswidrig, willkürlich und ungerecht ist auch die Forderung Straßenausbaubeiträge bis zum 01. Januar 2014 zurückzuerstatten. Die Stichtagssetzung ist nicht haltbar! Warum ausgerechnet dieses Datum? Und was würden Bürger sagen, die im Dezember 2013 einen Bescheid bekommen haben? Darüber hinaus würde dieses Vorgehen den Staatshaushalt mit über 400 Millionen Euro belasten. Das Geld liegt schließlich nicht auf der Straße, wie es die Freien Wähler gerne darstellen. Wir haben eine Lösung gefunden, bei der wir verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Übrigens haben die Freien Wähler unserem Gesetzesentwurf, den sie nach außen kritisieren, ebenfalls zugestimmt im Bayerischen Landtag!“, schließt Westphal ab.

Quelle und Bilder: Manuel Westphal MdL (CSU) – Abgeordnetenbüro

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