Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt Stellung zu seiner Corona-Impfung

Gunzenhausen – Die Tatsache, dass der Erste Bürgermeister und weitere Mitarbeiter der Stadt Gunzenhausen eine Corona-Impfung bekommen haben, wird in der Öffentlichkeit und in den Medien diskutiert, zum Teil sehr emotional. Das verstehe ich, denn nach einem Jahr der Sorgen und Einschränkungen ist die Impfung mit all den Hoffnungen, die die Menschen damit verbinden, ein zutiefst emotionales Thema.

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz an seinem Schreibtisch im Rathaus

Gerade deshalb – und weil es offenbar Bestrebungen gibt, aus diesem Thema politisches Kapital zu schlagen – möchte ich mit einigen Fakten zur Versachlichung beitragen.

§ 2 Nr. 2 der Coronavirus-Impfverordnung regelt, dass Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.

In der STIKO-Empfehlung (= ständige Impfkommission – RKI) zur COVID19-Impfung sind in Stufe 1 neben den regulären Beschäftigten in der teil- und vollstationären Pflege weitere Personen genannt, die „unter andere Tätigkeit in Senioren- und Altenpflegeheimen“ zusammengefasst werden.

„Mit dieser Gruppe sind Personen gemeint, die die Einrichtung regelmäßig aus beruflichen Gründen betreten. Sie kommen als mögliche Infektionsquelle in Betracht, die in der Einrichtung eine Infektionsquelle auslösen können“.

Da das Burkhard-von-Seckendorff-Heim von der Stadt Gunzenhausen verwaltet wird, trifft dies gerade auf diverse meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mich zu.

Wir waren es und sind es, die wir nun seit nahezu einem Jahr größte Anstrengungen unternehmen, damit keiner der Bewohner erkrankt oder stirbt. Die nahezu unzähligen Besprechungen, Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Ziel bisher erreicht werden konnte.

Der Umstand, dass gerade die in Rede stehenden städtischen Mitarbeiter und meine Person als „Nachrücker“ eine Impfung erhalten haben, steht nach meiner Überzeugung als Jurist in vollkommener Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Auch die Rückfrage beim Impfzentrum und die Prüfung durch das Impfteam führten zu keinem anderen Ergebnis.

Zum Geschehensablauf ist Folgendes klarzustellen.

Gut eine Woche vor der Impfung wurden seitens des Heimes der Bedarf von 70 Impfdosen für den entsprechenden Tag angefordert. Tatsächlich konnten aber lediglich 66 Bewohner und Mitarbeiter der Burkhard-von-Seckendorff-Heimes geimpft werden. Das passiert durch kurzfristige Erkrankungen oder Ähnliches. Allen Bewohnern und Mitarbeitern des Heimes, die zum damaligen Zeitpunkt zur Impfung bereit waren, wurde ein Impfangebot gemacht. Somit wären 4 Impfdosen übrig gewesen, die nach damaligem Kenntnisstand verfallen wären. Deswegen rief der Heimleiter einige städtische Mitarbeiter und mich an, um zu fragen, ob wir kurzfristig bereit wären, uns impfen zu lassen.

Beim Eintreffen des Impfteams erfuhr der Heimleiter, dass inzwischen nicht mehr nur 5 sondern 6 Impfdosen aus einem Fläschchen gezogen werden können. Dies bedeutet, dass Fläschchen mit 66 Personen genau aufgehen. Der Heimleiter bot daraufhin an, den verständigten Nachrückern wieder abzusagen. Er habe alternativ angeboten, zwei weitere Personen anzurufen, dass ein weiteres Fläschchen komplett verbraucht werden könne.

Der Leiter des Impfteams hat daraufhin im Impfzentrum angerufen, die Sachlage erklärt und abgesprochen, ein weiteres Fläschchen zu holen.

Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass dieser Geschehensablauf den geimpften Mitarbeitern und mir zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt war.

Wir haben, nachdem wir am Sonntag, den 31. Januar 2021 angerufen worden waren, im Heim auch einen ausführlichen Fragebogen ausgefüllt. Darin wird auch nach den Tätigkeiten gefragt.

Anhand dieser Bögen war es letztlich Aufgabe des Impfteams zu prüfen, ob ein Anspruch auf Impfung besteht.

Die STIKO-Empfehlung der ständigen Impfkommission (Stand 25.01.2021) lautet:

Hierbei obliegt es den für die Impfung verantwortlichen Personen, die nicht explizit genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen“.

Dem aus dem Bereich der Stadt Gunzenhausen stammenden Leiter des Impfteams bin sowohl ich als Bürgermeister und Chef des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes als auch die städtischen Mitarbeiter, wie auch deren Funktionen, bestens persönlich bekannt.

Er nimmt als Zuhörer immer wieder an Sitzungen des Gunzenhäuser Stadtrates und seiner Ausschüsse teil.

Der Leiter des Impfteams hat auch am Tag der Impfung mich persönlich begrüßt. Er saß auch während der Impfung ca. einen Meter von mir entfernt.

Zudem nimmt der Leiter des Impfteams, dem Vernehmen nach, auch im Impfzentrum Koordinierungsaufgaben wahr.

Ihm wurde auch die Liste vorgelegt, auf dem die Namen aufgeführt sind.

Zudem wurde er vom Heimleiter ausdrücklich gefragt, ob das so in Ordnung sei.

Der für die Prüfung und Entscheidung über die Durchführung der Impfung zuständige Leiter des Impfteams hat dem explizit zugestimmt.

Es wurde auch vom gesamten Impfteam kein Einwand gegen die Durchführung der Impfung geäußert.

Zudem wurde auch nicht moniert, dass die in Rede stehenden Personen als nicht zur Prioritätsgruppe gehörend eingestuft werden.

Das Impfteam hat letztlich zu entscheiden, ob die Impfung vorgenommen werden kann.

Aufgrund der Prüfung und Entscheidung des Impfteams – und nicht des Heimleiters – wurde die Impfung auch durchgeführt.

Auch moralisch und in der Sache habe ich mir und meinen Mitarbeitern sich nichts vorzuwerfen. Oberstes Ziel zu Beginn der Impfkampagne war und ist es, die besonders Gefährdeten und Schützenswerten in unserer Gesellschaft möglichst schnell wirkungsvoll zu schützen, nämlich die Senioren zu Hause und in unserem Altenheim. Dazu stehe ich uneingeschränkt.

Wer diesen Schutz ernst nimmt, muss aber auch das Heim an sich schützen, um jene Bewohner, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht zum zweiten Mal geimpft sind, keinen vermeidbaren Risiken auszusetzen.

Dazu gehört eben auch die Impfung jener Personen, die sich beispielsweise für Besprechungen oder andere Tätigkeiten im Heim einfinden und die mit Verwaltungs-, Pflege- oder Hauswirtschaftsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern Kontakte pflegen.

Daran orientierte sich die Auswahl der Personen, für die es – wie ich nochmals betonen möchte – ein kurzfristiges Impfangebot gab, um den Verfall ungenutzter Impfdosen zu vermeiden. Dies wurde im Übrigen unmittelbar vor der Impfung ausdrücklich versichert.

Ich stehe uneingeschränkt zu der getroffenen Entscheidung.

Ich bedaure sehr, wenn Mitbürgerinnen und Mitbürger sich oder ihre Angehörigen dadurch benachteiligt sehen sollten.

Als Erster Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen danke ich den Behörden und denen, die sich dafür engagieren, dass Impfungen durchgeführt werden. Ich kann nur hoffen, dass diese Arbeit weiterhin und in wachsendem Maße durch gesicherte Lieferungen von Impfstoff unterstützt wird und dass die Menschen in unserer Stadt möglichst bald wieder ein Stück Normalität und Lebensqualität zurückerhalten.

Quelle: Stadt Gunzenhausen – Ingeborg Herrmann

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