CSU-Fraktion unterstützt Sportschützen und Jäger

München – Auf Bundesebene steht eine Waffenrechtsnovelle an, die vor allem in Bayern heftig diskutiert wird. Bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das deutsche Waffengesetz muss unbedingt darauf geachtet werden, Jäger und Schützen nicht zu kriminalisieren und vor zu viel Bürokratie zu schützen. Der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal setzt sich deswegen zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion für eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben ein, ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen.

Die derzeitige Änderung des Waffenrechts war notwendig geworden, weil die europäische Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen war. Bereits Anfang des Jahres hat sich Manuel Westphal, Stimmkreisabgeordneter für den Bayerischen Landtag, mit den beiden Staatssekretären des Bundes- und des bayerischen Innenministeriums getroffen, um überschießende Regelungen bei der Waffenrechtsnovellierung zu vermeiden. Einige Verbesserungen konnten dadurch zwar erreicht werden, doch ist die Kritik der Waffenbesitzer an dem jetzigen Entwurf durchaus berechtigt. „Entgegen unserer Erwartungen sind im aktuellen Referentenentwurf immer noch Regelungen enthalten, die über die Inhalte der europäischen Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen. Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen. Da mich das Thema als Jäger und Mitglied in Schützenvereinen auch ganz persönlich betrifft, kann ich den Unmut der Betroffenen wirklich nachvollziehen“, bekräftigt Westphal.

Besonders im Fokus ist die sogenannte Bedürfnisprüfung: Demnach dürfen Sportschützen ihre Waffen nur dann besitzen, wenn sie nachweisen können, mit jeder ihrer Waffen einmal im Monat oder 18 Mal pro Jahr zu schießen. Viele Schützen, Jäger oder auch Sammler besitzen mehrere Waffen, so dass ein solcher Nachweis in der Praxis kaum zu erbringen wäre. Auch sollte nach zehnjährigem Waffenbesitz die Mitgliedsbescheinigung in einem Schießsportverein ausreichen, um das Bedürfnis nachzuweisen, eine Waffe zu besitzen.

„Die derzeit vorgeschlagenen Regelungen auf Bundesebene stellen unsere legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auch weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und praktikable Lösungen einzusetzen“, führt Manuel Westphal aus.

„Durch die Waffenrechtsnovelle soll ein Gewinn an Sicherheit erreicht werden. Die Belastungen und Einschränkungen für legale Waffenbesitzer müssen dringend aus dem Referentenentwurf gestrichen werden. Die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht letztlich nicht von legalen, sondern von illegalen Schusswaffen aus. Unsere Jäger, Sport- und Traditionsschützen verhalten sich ganz überwiegend gesetzestreu. Ihre Freizeitaktivitäten müssen auch in Zukunft möglich sein, ohne als Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt zu werden“, ist sich Westphal sicher und wird sich dafür weiter einsetzen.

Quelle und Bild: Manuel Westphal (Abgeordnetenbüro)

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