CSU hält die Rückkehr zum alten Sitzverteilungsverfahren als Stärkung für die Kommunen

München –  „Die CSU setzt sich für starke und arbeitsfähige Kommunalparlamente ein. Unsere Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Ihr direktes Lebensumfeld, nämlich die Gemeinden, Landkreise und Bezirke, als vitale und handlungsfähige Einheiten.“

Mit diesen Worten begründet Dr. Florian Herrmann die Rückkehr zum bewährten Sitzverteilungsverfahren bei Kommunalwahlen. Mit dem Gesetzentwurf soll bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bezirkstagswahlen zu der bis Ende 2010 gültigen Regelung zurückgekehrt werden. „Hier geht es nicht um Politik, sondern um Mathematik. Gerecht heißt in diesem Zusammenhang, den Wählerwillen möglichst exakt in Sitze umzurechnen und nicht mit Nachkommastellen Politik zu machen.“

Bei dem von Ende 2010 bis jetzt verwendeten Verfahren nach Hare/Niemeyer sind kleine Gruppenteils überproportional in die Räte eingezogen. So haben zum Beispiel in den Bezirkstagen Listen mit nur 2,3 Prozent der Stimmen teils jedoch 5,5 bis 6,2 Prozent der Sitze erhalten, also doppelt bis dreimal so viele als ihnen eigentlich nach Wählerwillen zugestanden wären. Die gleiche Situation besteht bei den Gemeinderäten und Kreistagen. „Anders als bei Landtags- und Bundestagswahlen gibt es bei Kommunalwahlen keine Fünf-Prozent-Hürde. Deshalb müssen wir die Zersplitterung von Entscheidungsgremien wie früher über das bewährte Sitzverteilungssystem regeln“, so Herrmann.

Petra Guttenberger, die Vorsitzende des Arbeitskreises für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen ihrer Fraktion, verwies darauf, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mehrfach das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren als ein verfassungsmäßiges Berechnungsverfahren bestätigt hat. Nach Aussage des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs handelt es sich bei dem Verfahren nach d’Hondt um „ein verfassungsrechtlich anerkanntes, folgerichtiges Berechnungssystem, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat“.

Guttenberger weiter: „Das alte und künftige Verfahren führt zu einer besseren Abbildung des Wählerwillens und zu einer gerechteren Sitzverteilung. Gerade in einer immer schnelllebiger werdenden Zeit brauchen wir starke Kommunen. Wer eine stärkere Zersplitterung der gewählten Entscheidungsgremien will, schwächt die Entscheidungsfindung und damit unsere bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke“, so Guttenberger.

In dem Gesetzentwurf werden auch noch zahlreiche andere von den Praktikern der Kommunalpolitik geforderte Verbesserung geregelt. Unter anderem soll auch das Rederecht für Gemeindeangehörige bei Bürgerversammlungen erweitert werden.

Quelle: CSU-Landtagsfraktion

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert