Das Klinikum Altmühlfranken bittet um Einhaltung der Besuchsregeln

Gunzenhausen – Das Klinikum Altmühlfranken bittet dringend um die Einhaltung der vorgegebenen Besuchsregelung, so dass das Verfahren weiterhin angewendet und die Patienten auch in nächster Zeit wohltuenden und die Genesung fördernden Besuch bekommen können.


Besuche sind täglich innerhalb einer festen Rahmenbesuchszeit von 14 bis 19 Uhr möglich. Die Besuchsdauer sollte pro Besucher eine Stunde nicht überschreiten. Eine Patientin bzw. ein Patient darf zur selben Zeit immer nur von einer Person besucht werden. Nur so kann die Abstandsregelung innerhalb des Patientenzimmers sicher gestellt werden.

Jeder Besucher muss sich am Empfang des Klinikums melden und ein Formular mit Namen und Vornamen des besuchten Patienten, seinem eigenen Namen und Vornamen, seiner Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit ausfüllen. Zur Vorbereitung des Besuchs kann das Formular zur Dokumentation schon im Vorfeld auf der Internetseite des Klinikums Altmühlfranken www.klinikum-altmuehlfranken.de heruntergeladen werden. Nach dem Besuch beim Verlassen des Klinikums wird der Nachweis vom Empfangspersonal um die Uhrzeit des Besuchsendes ergänzt und getrennt von der Patientenakte für 30 Tage aufbewahrt, um ggf. eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen.

Nicht besucht werden können Patienten mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion bei denen das Ergebnis des „Aufnahmescreenings“ noch nicht vorliegt oder die positiv auf COVID-19 getestet wurden.

Geburtshilfe und Intensivstation

In der Geburtshilfe ist die Anwesenheit von Vätern im Kreißsaal und nach der Entbindung auf der Station 23 im Patientenzimmer weiterhin zeitlich unbegrenzt möglich. Bei einem Kaiserschnitt ist die Anwesenheit von Vätern im OP auf Wunsch dann möglich, wenn zumindest für die Mutter ein aktueller negativer Covid-19-Abstrich vorliegt.
Abweichende Regelungen gelten für die Intensivstationen an beiden Standorten. Hier sind Besuche weiterhin nur durch eine Person pro Tag möglich.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind auf ärztliche Anordnung im begründeten Einzelfall machbar. Insbesondere die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich.

Quelle: Klinikum Altmühlfranken – Julia Kamann

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