Der Ausbau Erneuerbarer Energien braucht aktive Kommunen und einfachere rechtliche Rahmenbedingungen

München – In der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtages wurden wichtige Weichenstellungen für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbare-Energie-Anlagen im Freistaat beschlossen. Darauf hat der CSU-Landtagsabgeordnete Alfons Brandl hingewiesen:

„In zwei Anträgen der Koalitionsparteien CSU und Freie Wähler haben wir heute die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Erneuerbare-Energie-Anlagen schneller ans Stromnetz angeschlossen werden und die interkommunale Zusammenarbeit bei der Energiewende stärker unterstützt wird.

Im Einzelnen soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass der Bund einen Rahmen für einen vorausschauenden und strategischen Ausbau der Stromverteilnetze schafft, der einen schnellen und mit den Ausbauplänen der Kommunen bei den erneuerbaren Energien abgestimmten Ausbau der Stromverteilnetze ermöglicht. Weiter wünschen wir uns, dass der Bund die bürokratischen Anforderungen beim Anschluss von erneuerbaren Energien, insbesondere Kleinanlagen, deutlich absenkt, zum Beispiel durch den Wegfall der Eintragungspflicht von Balkonanlagen und die Schaffung einer Datenbank mit bundesweit gültigen Zertifikaten. Drittens erwarten wir, dass die Genehmigungsverfahren beim Netzausbau und -anschluss insbesondere durch einheitliche Standards deutlich beschleunigt werden.

Der Ausbau der Stromnetze kann derzeit nicht mit der exponentiell steigenden Zahl bei der installierten Leistung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen mithalten. In der Folge kommt es zu erheblichen Verzögerungen beim Netzanschluss neuer Erneuerbarer- Energie-Anlagen. Dies führt dazu, dass auf Grund von Abregelungen viele dieser Anlagen nur Teile ihres produzierten Stromes in die Netzte speisen können.

Der derzeitige Rahmen für den Ausbau des Stromverteilnetzes ist auf Einzelanfragen zu einem Netzanschluss dieser Anlagen ausgelegt. Dieser Ansatz der Einzelfallprüfungen stößt in der aktuellen dynamischen Ausbausituation an seine Grenzen und muss daher zu einem strategischen und vorausschauenden Vorgehen beim Netzausbau weiterentwickelt werden, der abgestimmt mit den Ausbauplänen bei den Erneuerbaren-Energie-Anlagen erfolgen kann.

Die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen und Umspannwerke dauern in der Praxis zu lange. Die Staatsregierung hat daher bereits mit einer Aufstockung des Personals bei den Genehmigungsbehörden reagiert. Weiteres Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren liegt in einer umfassenden und regional übergreifenden Standardisierung der Genehmigungsverfahren.

Im zweiten Antrag möchten wir die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet regionaler Energieversorgung stärken. Es sollen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die das kommunale Unternehmensrecht bei der Kooperation um die Erzeugung erneuerbarer Energien bereithält. Weiter soll auch dargelegt werden, ob Potenziale zur Vereinfachung bestehen, um das Ziel der Energiewende leichter und schneller erreichen zu können.

Den Kommunen kommt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei der Energiewende eine maßgebliche Rolle zu. Bestehende Hürden für eine bessere Kooperation aller Beteiligten gilt es zu identifizieren und aus der Welt zu schaffen.

Ein gutes Stromnetz verbunden mit einem intelligenten Datennetz – ich nenne beispielhaft smarte Zähler etc. – sind entscheidend für eine sichere Stromversorgung. Dazu halte ich es für notwendig, dass kommunale Stromversorger, regionale Stromversorger und kommunale Gebietskörperschaften Energie erzeugen. Diese regionale Wertschöpfung versetzt kommunale Anbieter in die Lage, entsprechende Netze zu bauen. Derzeit saugt das System Kapital aus dem regionalen Raum, so dass Investitionsmittel fehlen, um in die erforderlichen Netze zu investieren. Nach Expertenmeinung fehlen allein in unserer Region Investitionen in Milliardenhöhe.“

Quelle: Alfons Brandl – MdL (CSU)

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