Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Ansbach – Im wasserarmen westlichen Mittelfranken ist das Verhältnis von Abwasseranfall aus Kläranlagen zur Abflussmenge in den Fließgewässern vielfach besonders ungünstig. Daraus ergibt sich die Verpflichtung besonders auf die Qualität der Abwasserreinigung Wert zu legen, da nur so ein zufriedenstellender Zustand der Fließgewässer in Hinblick auf den Gewässerschutz gewährleistet werden kann. Im dünn besiedelten westmittelfränkischen Bereich konnte der, auf Grund der sehr abflussschwachen Gewässer erforderliche Anschlussgrad an Kläranlagen, in der Vergangenheit häufig nur durch eine Vielzahl kleiner Anlagen erreicht werden.

Neubau der Kläranlage Aurach, LKR Ansbach vom 16.03.2020; (Quelle: Wasserwirtschaftsamt Ansbach)

Die Anforderungen schritten jedoch auch in der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung voran und rechtliche Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes werden fortgeschrieben. Dies stellt die Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung vor neue Herausforderungen. Bei diesen Aufgaben der Daseinsvorsorge unter-stützt der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter, die Kommunen finanziell und steht diesen auch bei der Umsetzung der Vorhaben beratend zur Seite.

Die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung stellen eine wichtige Infrastruktur dar, die langfristig und planvoll erhalten werden muss, im Sinne der Bürger und der Umwelt. Wirkungsvolle Sanierungsmaßnahmen verlängern die Nutzungsdauer dieser Anlagen erheblich und unterstützen die Entwicklung einer Kommune nachhaltig. Wird in den Erhalt dieser Anlagen planvoll investiert, fördert der Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) in Härtefällen.

Gefördert werden beispielsweise der Bau von Verbundleitungen zwischen verschiedenen Anlagen der Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung innerhalb von Kommunen, aber auch der Verbund über die Gemeindegrenze hinaus mit anderen Kommunen. Die Sanierung von Trinkwasserleitungen und Abwasserkanälen sowie die Sanierung vorhandener Anlagen im Trink- und Abwasserbereich kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenso gefördert wer-den, wie die Erarbeitungen von Sanierungs- und Strukturkonzepten. In einigen Fällen ist auch der Beitritt zu einem Zweckverband sinnvoll, was ebenfalls förderfähig ist. Über ein Sonderförderprogramm wurde bereits seit einigen Jahren die technische Sanierung von Kläranlagen bzw. der Anschluss von Abwasserteichanlagen an Kläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe unterstützt.

Diese Förderverfahren werden federführend bei den Wasserwirtschaftsämtern betreut.
Im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach – mit den Landkreisen Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen, Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim sowie der Stadt Ansbach – wurden bis Anfang März 2020 Zuwendungen mit einem Gesamtfördervolumen von über 98 Millionen Euro für Maßnahmen bewilligt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

Quelle und Bilder: Wasserwirtschaftsamt Ansbach

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