Ein guter Tag für das bayerische Metzgerhandwerk!

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Mittwoch in 2./3. Lesung das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Nach den COVID-19 Ausbrüchen Mitte des Jahres in einem größeren Schlachtbetrieb wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetz vorgelegt, um auf die prekären Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft zu reagieren.

Artur Auernhammer MdB (CSU) (Bildquelle: Tobias Koch)

Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB: „Mit diesem Gesetz verbessern wir den Arbeitsalltag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft erheblich. Durch mehr Kontrollen der Arbeitsbedingungen, einem Verbot von Arbeitnehmerüberlassung und dem Verbot von Werkverträgen sind Beschäftigte zukünftig besser abgesichert. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion hat es aber auch geschafft das klassische Metzgerhandwerk zu retten, indem wir durchsetzen konnten, dass Handwerksbetriebe unter 49 Beschäftigten von dieser Regelung ausgenommen sind. Gut für die Betriebe ist auch, dass das Verkaufspersonal und Auszubildende zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk nicht zu den 49 Beschäftigten zählen. Dies gelang trotz starker Widerstände der SPD. Wir haben damit einen guten Kompromiss gefunden. Ich begrüße auch, dass mit einem Tarifvertrag eine zeitlich befristete Arbeitnehmerüberlassung möglich ist, um Auftragsspitzen abzufedern. Vor allem während der Grillsaison, wenn besonders viel Fleisch und Wurst konsumiert wird, ist mehr Personal notwendig, weshalb diese Öffnungsklausel richtig und wichtig ist.“

Hintergrund:

– Grundsätzlich werden in Betrieben der Fleischwirtschaft im Bereich Schlachtung, Zerteilung und Verarbeitung Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und Zeitarbeit ab dem 1. April 2021 verboten.

– Das Fleischerhandwerk ist von den o.g. Verboten ausgenommen. Sie gelten erst, wenn der Betrieb mehr als 49 Personen beschäftigt (Schwellenwert). Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten bleiben das Verkaufspersonal und Auszubildende zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (Fachrichtung) unberücksichtigt.

Quelle: Artur Auernhammer MdB (CSU) – Abgeordnetenbüro

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