Ein Reh und ein Dachs bei Wildunfällen im Raum Treuchtlingen getötet

Treuchtlingen – Am 01./02.11.2018 ereigneten sich im Bereich der PI Treuchtlingen zwei Wildunfälle, bei denen ein Reh und ein Dachs getötet wurden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 3.000 Euro, die beiden beteiligten Fahrzeugführer wurden nicht verletzt.

In diesem Zusammenhang möchte die PI Treuchtlingen noch einmal auf das richtige Verhalten nach einem Wildunfall hinweisen, wobei die beiden oben genannten Unfallbeteiligten alles richtig gemacht haben.

Nach dem Zusammenprall anhalten, Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck). Befindet sich das Tier noch auf der Fahrbahn und kann es gefahrlos an den Fahrbahnrand gezogen werden, sollte dies getan werden, um Gefahren für andere Fahrer zu minimieren. Polizei anrufen und möglichst genau beschreiben, wo sich der Unfall ereignet hat. Ist das angefahrene Tier geflüchtet, Richtung merken, um dem Jagdausübungsberechtigen eine Nachsuche zu ermöglichen.

Kümmern sich Unfallbeteiligte um nichts und fahren nach dem Zusammenstoß weiter, hat dies für die Fahrer erhebliche Konsequenzen. Je nach Sachverhalt kann bei einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Straftat des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr nach dem StGB vorliegen, zudem kann eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz im Raum stehen.

In beiden Fällen kann es nach Gesetzeslage bis zu einer Haftstrafe kommen, auf jeden Fall steht aber bei einer Verurteilung eine Geldstrafe im Raum. Zudem kann ein solches verkehrswidriges Verhalten eines Kraftfahrers zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Bei weniger gravierenden Fällen drohen den Fahrzeugführern Bußgelder nach dem Bayerischen Jagdgesetz und der Straßenverkehrsordnung, wenn die angefahrenen Tiere auf der Fahrbahn liegen gelassen werden.

Zudem könnten Jagdpächter Schadensersatzforderungen stellen wenn durch das Liegenlassen des Tieres verwertbares Wildbret verdirbt und somit für sie als Aneignungsberechtigte ein materieller Schaden entsteht.

Quelle: PI Treuchtlingen

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