Einführung der digitalen Impfnachweise

Weißenburg – Ab dem bundesweiten Start der digitalen Impfnachweise durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG), der voraussichtlich Mitte/Ende Juli erfolgen wird (genauer Termin ist noch offen), werden in den Impfzentren über das Online-Registrierungs- und Terminvergabesystem des Impfzentrums Bayern „BayIMCO“ die digitalen Impfnachweise für die Erst- und Zweitimpfung erzeugt und den Geimpften als Bestandteil ihrer Impfdokumentation mitgegeben. In einem weiteren Schritt werden die digitalen Impfnachweise in der Online-Plattform „BayIMCO“ nachträglich eingestellt und können dann einfach heruntergeladen werden.


Damit dies durch die geimpften Personen zu gegebener Zeit unkompliziert möglich ist, werden alle Impflinge eindringlich darum gebeten, nach der Zweitimpfung im Impfzentrum die persönlichen Zugangsdaten (Account) im „BayIMCO-System“ nicht zu löschen (siehe Impfzentrum https://impfzentren.bayern/).

Für alle Personen, die in Impfzentren bereits geimpft wurden, aber keine persönlichen Zugangsdaten (Account) mehr besitzen, wird derzeit ebenfalls noch unter Hochdruck an einer umfassenden Lösung zur Bereitstellung des digitalen Impfnachweises gearbeitet. Den digitalen Impfnachweis kann dann als QR Code per Handy in die Corona-WarnApp, in die neue CovPass-App oder in eine andere geeignete App, wie z.B. der luca App, übertragen werden.

Ende Juni plant das Bundesgesundheitsministerium, die neue CovPass-App zu veröffentlichen. Mit der CovPass-App können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit dem QR-Code belegen. Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen. Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Solange die CovPass-App (einschließlich der zugehörigen Prüf-App) noch nicht veröffentlicht ist, können die digitalen Impfnachweise in der Praxis noch nicht genutzt werden, da sie nicht überprüft werden können.

Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html zu finden.

Quelle: Landratssamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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