Entlastung der Kommunen bei Kreuzungen ihrer Straßen mit Bahnlinien erreicht

Ansbach – Der Einsatz hat sich gelohnt: Kommunen werden künftig von der Kostenbeteiligung bei Kreuzungen ihrer Straßen mit Bahnlinien befreit, wenn diese nicht der Deutschen Bahn AG gehören. Bundestag und Bundesrat haben dies jetzt beschlossen.

 

Freuen sich über den gemeinsamen Erfolg für die Kommunen: Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer, Gemeindetags-Chef Helmut Schnotz und Landrat Dr. Jürgen Ludwig in Unterschwaningen am Bahnübergang der Kreisstraße AN 61 mit der Bahnlinie der privaten BayernBahn GHmbH von Wassertrüdingen nach Gunzenhausen. (Bild: Artur Auernhammer)

Anfang des Jahres 2020 erfolgte die Befreiung bereits für die Kreuzungen kommunaler Straßen mit Bahnlinien der Deutschen Bahn AG. Auf die dabei erfolgte Benachteiligung der Kommunen entlang nicht-bundeseigener Eisenbahnen hatte Landrat Dr. Jürgen Ludwig umgehend gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und dem Freistaat Bayern hingewiesen und sich für eine Gleichstellung eingesetzt. Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer und dem Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetags, Bürgermeister Helmut Schnotz (Bechhofen), wurde in vielen Schreiben und Gesprächen darauf hingewirkt, dass diese Gesetzeslücke nun geschlossen wurde. Auch die Landtagsabgeordneten Alfons Brandl und Andreas Schalk wurden eingebunden.

Letztlich mit Erfolg: die Auswirkungen für die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen können groß sein. Nach aktuellen Schätzungen werden die Kommunen voraussichtlich um ca. 5 Millionen Euro Umbaukosten an Kreuzungen entlastet, wenn die Sanierungsarbeiten für die beiden Reaktivierungsstrecken Wassertrüdingen-Gunzenhausen und Wilburgstetten-Dombühl erfolgen werden. Diese Kosten übernimmt nun der Freistaat Bayern.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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