Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung

München – Die Staatsregierung wird Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten.

Dazu sollen den Trägern in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten.

Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge. Für Eltern, die aufgrund des Beitragsersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfällt in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.

Die Kosten für den Freistaat Bayern belaufen sich insgesamt auf rund 200 Mio. Euro. Das Familienministerium (Kindertagesbetreuung) und das Kultusministerium (Mittagsbetreuung) wurden mit der Umsetzung der Beitragserstattung beauftragt.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Pressestelle

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