Erster Verdachtsfall auf Affenpocken im Landkreis Ansbach

Ansbach – Im Landkreis Ansbach gibt es den ersten Verdachtsfall auf eine Infektion mit Affenpocken, das endgültige Ergebnis der Labordiagnostik wird noch erwartet. Der betroffenen Person geht es gut, außer den Hauterscheinungen bestehen nur milde Symptome. Das Gesundheitsamt Ansbach steht in engem Kontakt und trifft in Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie der Regierung von Mittelfranken die erforderlichen Entscheidungen.

Für erkrankte und krankheitsverdächtige Personen besteht eine Isolationspflicht bis zum Abklingen der Hauterscheinungen. Kontaktpersonen müssen sich für die Dauer der Inkubationszeit isolieren. Als Kontaktpersonen gelten Menschen, die Haushaltskontakte, Sexualkontakte oder Körperkontakte zur erkrankten oder krankheitsverdächtigen Person hatten. Dies gilt für einen Zeitraum ab zwei Tage vor dem Auftreten erster Symptome.

Das Affenpockenvirus gelangt über verletzte Haut (auch wenn diese Verletzung nicht sichtbar ist), die Atemwege oder die Schleimhäute in den Körper. Die Übertragung kann unter anderem durch engen Körperkontakt, aber etwa auch durch kontaminiertes Bettzeug oder Handtücher erfolgen. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen. Einige Tage nach dem Fieber entwickelt sich ein Hautausschlag aus Bläschen und Pusteln, die letztlich verkrusten und abfallen. Diese Ausschläge beginnen häufig im Gesicht, aber auch im Urogenitalbereich. Da auch die Krusten infektiös sind, kann die Isolationszeit nur dann beendet werden, wenn alle Hauterscheinungen vollständig abgeheilt sind.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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