Fahren trotz Zwangsstilllegung

Muhr am See – Am Freitagabend fiel einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auf, dass bei dem vorausfahrenden Fahrzeug die Zulassungsplakette auf den amtlichen Kennzeichen fehlte.

Eine Streife der verständigten Polizeiinspektion Gunzenhausen führte daraufhin eine Kontrolle des Fahrzeugs durch. In deren Rahmen konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug bereits mehr als einen Monat zuvor von Amtswegen wegen fehlenden Versicherungsschutzes zwangsstillgelegt wurde.

Der Fahrer muss sich nun unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung verantworten.

Quelle: PI Gunzenhausen

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