Gunzenhausen – Am 05.02.2026 um 01:15 Uhr führte die Streife der Polizeiinspektion Gunzenhausen in Unterasbach bei einer 30-jährigen Autofahrerin eine allgemeine Verkehrskontrolle durch.
Während der Kontrolle fiel den Polizeibeamten die verwaschene Aussprache der Verkehrsteilnehmerin auf. Aus diesem Grund bot man der Frau einen freiwilligen Atemalkoholtest vor Ort an. Da dieser bereits einen Wert von 0,42 mg/l ergab, leiteten die Beamten weitere Maflnahmen ein.
So unterbanden sie die Weiterfahrt der Betroffenen, stellten ihren Fahrzeugschlüssel sicher und führten einen weiteren Alkoholtest in der Dienststelle durch.
Da sie bei dem gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest umgerechnet 0,86 Promille erreichte, leitete die Polizei ein Bußgeldverfahren gegen die Betroffene ein. Die Frau muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 500,- Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen.
Quelle: PI Gunzenhausen
