Fahrtkostenrückerstattung für das Schuljahr 2021/2022

Landkreis Ansbach – Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen und Berufsschulen, die sich für das zu Ende gegangene Schuljahr 2021/2022 das 365-Euro-Ticket des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) in Papierform für Fahrten zur Schule gekauft haben, können in den Reisezentren der Deutschen Bahn, des VGN oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen, bei denen das Ticket erworben wurde, einen Antrag auf Rückerstattung des Differenzbetrages jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2022 stellen.

Werden die Fahrkarten für diese Monate im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges beim Landratsamt Ansbach eingereicht, so können diese Monate nur mit jeweils 9 Euro Rückerstattung berücksichtigt werden. Für die Beantragung der Rückerstattung des Differenzbetrages bei den Verkaufsstellen sind Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler bei den durch sie beschafften Tickets selbst verantwortlich.

Wurde das 365-Euro-Ticket VGN auf elektronischem Wege bestellt, so wird in der Regel der Erstattungsbetrag automatisch dem jeweiligen Konto der Käuferin bzw. des Käufers gutgeschrieben. Bei Barzahlungen oder Zahlungen mit EC- oder Kreditkarten an Automaten, Verkaufsstellen oder Verkehrsunternehmen sind die jeweiligen Stellen aufzusuchen, bei denen das Ticket erworben wurde. Dort ist ein entsprechender Rückzahlungsantrag bis spätestens 31. August 2022 zu stellen. Weitere Informationen sind unter www.vgn.de erhältlich.

Fragen zur Fahrtkostenrückerstattung können beim Sachgebiet ÖPNV und Schülerbeförderung des Landratsamtes Ansbach unter den Rufnummern 09 81/4 68-24 02 oder -24 07 sowie unter der E-Mail-Adresse oepnv@landratsamt-ansbach.de beantwortet werden.

Quelle: Landkreis Ansbach – Pressestelle

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