Feuerwehr

Ausbilder wurden in Gunzenhausen geschult

Gunzenhausen – Jürgen Schemmel und Sebastian Müller von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg (SFS-W) hielten am 28.07.2016 in der Feuerwehrzentrale

Die teilnehmenden Ausbilder nach dem praktischen Ausbildungsabschnitt
Die teilnehmenden Ausbilder nach dem praktischen Ausbildungsabschnitt

Gunzenhausen eine Standortschulung für die in der Modularen Truppausbildung (MTA) tätigen Ausbilder ab. Bei der sehr kurzweiligen Veranstaltung stellten die Fachleute der SFS-W anschaulich die Intention hinter der Neugliederung der bisherigen Truppmann-/Truppführerausbildung vor. Die bisher von den Landkreisausbildern gesammelten Erfahrungen aus den ersten Lehrgängen nach dem neuen Muster wurden ebenfalls ausführlich besprochen.

Starker Bezug zum Heimatstandort

Die Staatlichen Feuerwehrschulen stellten in der Vergangenheit fest, dass viele Feuerwehrleute die vorgesehene Grundausbildung nicht vollständig bis zum Abschluss der Truppführerqualifikation durchlaufen haben. Gerade für die Führungslehrgänge an den Feuerwehrschulen ist aber eine fundierte Grundausbildung als Basisvoraussetzung essentiell wichtig.

Als Ursachen machten die Dozenten dabei teils eine fehlende persönliche Motivation der Nachwuchskräfte, aber auch ein rares Lehrgangsangebot auf Ebene der Landkreise aus.

Hier soll die bayernweit seit Mitte 2014 eingeführte MTA bessere Anreize schaffen und nimmt insbesondere die individuellen Gegebenheiten an den Heimatstandorten der Wehren besonders ins Visier. Nach dem ersten von fünf Ausbildungsmodulen erfolgt eine Spezialisierung der jungen Einsatzkräfte in der eigenen Feuerwehr. Dies dient dem Kennenlernen der Gegebenheiten vor Ort durch die Teilnahme am regulären Übungsdienst. Dem Kommandanten, als Verantwortlichen für die Ausbildung seiner Feuerwehrleute, kommt dabei zentrale Rolle zu.

Eine wesentliche Neuerung ist der feste Bestandteil der Sprechfunkausbildung in der MTA. Bislang war der Sprechfunklehrgang losgelöst von der Grundausbildung als eigenständiger Lehrgang verfügbar und nicht verpflichtend. Mit der Integration in die MTA erfährt dieser Fachbereich eine deutliche Aufwertung und wirkt sich positiv auf das taktische Einsatzgeschehen aus.

Spezialqualifikationen, wie beispielsweise die Atemschutz- oder die Maschinistenausbildung, wurden bewusst von der MTA ausgenommen.

Vergleich mit Berufsausbildung

Jürgen Schemmel, der maßgeblich am Konzept der neuen Ausbildungsrichtlinie mitgearbeitet hat, zog den treffenden Vergleich der MTA mit der dualen Berufsausbildung, die eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung beinhaltet.
Folglich nahm auch der Themenkomplex der Leistungsbewertung breiten Raum bei der eintägigen Schulungsveranstaltung ein. Die Schulungsteilnehmer schlüpften abwechselnd sowohl in die Rolle der Prüflinge, als auch der Prüfer, um das neue Konzept hautnah kennenzulernen.

„Trotz der Änderungen in der Ausbildung unserer Feuerwehrleute behalten selbstverständlich die bisher besuchten Grundlehrgänge weiterhin ihre Gültigkeit“, wie Kreisbrandmeister Uwe Groß, zuständig für die Ausbildung der Wehren, und Kreisbrandat Werner Kastner unisono betonen. Sowohl bei der früheren Truppmann-/Truppführerausbildung, als auch bei der mit vielen aktuellen Themen besetzten MTA ist nach Bestehen der Abschlussprüfunge das Ziel der Erhalt einer vollständig ausgebildeten Einsatzkraft. Durch den neuen Leitfaden, der durch die bundesweite Vernetzung der Fachgremien voraussichtlich bald in die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 einfließen wird, dürfte das Erreichen dieser Vorgabe für alle Beteiligten wesentlich vereinfacht sein.

Quelle und Bild: Andreas Seegmüller

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