FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Weißenburg – Das Bayerische Gesundheitsministerium unterstützt pflegende Angehörige in der Corona-Pandemie in ganz Bayern mit insgesamt einer Million FFP2-Schutzmasken. Um lange Anfahrtswege für die pflegenden Angehörigen zu vermeiden, werden diese in der vierten Kalenderwoche, also ab dem 25. Januar 2021, über die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen der pflegebedürftigen Person verteilt.

Bild: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Jeder Hauptpflegeperson werden auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Als Nachweis reicht es, ein Schreiben der Pflegekasse vorzuzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht. Die Masken können in den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen des jeweiligen Wohnorts der pflegebedürftigen Person abgeholt werden.

Die eine Million Masken kommen aus dem Bestand des Freistaats im Pandemie-Zentrallager. Die bayerische Staatsregierung reagiert mit dieser Maßnahme auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden.

Die Ausgabe der Masken erfolgt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu den gewohnten Servicezeiten in der vierten Kalenderwoche. Zur Abholung ist zwingend ein vorheriger Termin telefonisch bei der jeweiligen Verwaltung zu vereinbaren!

Folgende abweichende Ausgabeorte sind in den unten genannten Kommunen vorgesehen:

Gunzenhausen:

Die Ausgabe der Masken erfolgt im Foyer der Stadthalle (Isle-Platz 1, 91710 Gunzenhausen). Die Zeiten sind wie folgt: Montag, 25.01.2021, Dienstag, 26.01.2021, Mittwoch, 27.01.2021 jeweils von 9.00 bis 13.00 Uhr und am Donnerstag, 28.01.2021 von 9.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 19.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Weißenburg:

In Weißenburg besteht die Möglichkeit die Masken in der Tourist-Information im RömerMuseum (Martin-Luther- Platz 3, 91781 Weißenburg) in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr abzuholen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Treuchtlingen:

Die Verteilung erfolgt im Bürgerhaus (Schulhof 4, 91757 Treuchtlingen) durch Mitarbeiter der Stadt Treuchtlingen in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstagnachmittag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Terminvereinbarung.

VG Altmühltal:

Die Verteilung erfolgt über die Verwaltungsgemeinschaft (Hauptstraße 37, 91802 Meinheim) von Montag bis Mittwoch von 10.00 bis 11.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 16.00 bis 17.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Pleinfeld:

Die Verteilung erfolgt im Mehrgenerationenhaus (Kirchenplatz 1, 91785 Pleinfeld) von Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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