Fischwilderei

Gunzenhausen Bei Fischereikontrollen am Montagnachmittag mussten drei Angler aus BadenWürttemberg beanstandet werden.

Sie fischten jeweils von Stegen aus mit Kunstködern auf Raubfische. Nachdem sich die Fische mit den Angelschnüren an den Befestigungsanlagen verfangen können, ist das Angeln von Bootsanlegeplätzen oder Slipanlagen aus verboten.

Dies ist in den Erlaubnisscheinen auch so vermerkt. Gegen die drei Petrijünger wird nun wegen Fischwilderei Anzeige erstattet.

Quelle: PI Gunzenhausen

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